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   SG Mannheim, 15.02.2017 - S 5 KR 2580/16   

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https://dejure.org/2017,61100
SG Mannheim, 15.02.2017 - S 5 KR 2580/16 (https://dejure.org/2017,61100)
SG Mannheim, Entscheidung vom 15.02.2017 - S 5 KR 2580/16 (https://dejure.org/2017,61100)
SG Mannheim, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - S 5 KR 2580/16 (https://dejure.org/2017,61100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • adipositas-anwalt.de PDF

    Postbariatrische Wiederherstellungs- und Mammachirurgie

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 3a S 6 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5
    Gesetzliche Krankenversicherung: Gewährung von Leistungen zur Heilbehandlung; Genehmigungsfiktion bei nicht fristgerechter Entscheidung über einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus SG Mannheim, 15.02.2017 - S 5 KR 2580/16
    Die Mitteilung mindestens eines hinreichenden Grundes bewirkt für die von der Krankenkasse prognostizierte, taggenau anzugebende Dauer des Bestehens zumindest eines solchen Grundes, dass die Leistung trotz Ablauf der Frist noch nicht als genehmigt gilt; stellt sich nach Mitteilung einer ersten, sachlich gerechtfertigten Frist heraus, dass diese zunächst prognostizierte Frist sich aus hinreichenden Sachgründen als zu kurz erweist, kann die Krankenkasse zur Vermeidung des Eintritts der Genehmigungsfiktion dem Antragsteller die hinreichenden Gründe mit einer geänderten taggenauen Prognose erneut -ggfs. wiederholt- mitteilen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R-, zitiert nach Juris, Rdnr. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 KR 320/16

    Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB 5 nur für Leistungen der gesetzlichen

    Auszug aus SG Mannheim, 15.02.2017 - S 5 KR 2580/16
    Jedenfalls erfasst von der Genehmigungsfiktion sind danach Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung in Abhängigkeit vom Einzelfall grundsätzlich erbringen darf; eine Grenze ist allenfalls dort zu ziehen, wo der Versicherte eine ihrer Natur nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V begehrt (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.09.2016 - L 4 KR 320/16 -).
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